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Der Verwaltungsausschuss (VA)


Der Verwaltungsausschuss ist in der Kirchengemeindeordnung vorgeschrieben, genauso wie seine Zusammensetzung:

- der Pfarrer als Vorsitzender,
- der Zweite Vorsitzende des KGR ...,
- 4 weitere Personen, die vom KGR aus seinen Mitgliedern gewählt werden
und
- der Kirchenpfleger Franz Müller mit beratender Stimme.

Seine Hauptaufgaben ist die Erstellung des jährlichen Haushaltsplanes.
Weitere Aufgaben neben den kirchlichen Finanzen sind alle Personalangelegenheiten der Gemeinde, Grundstücksangelegenheiten, Trägerschaft der Kindergärten.
Der VA tagt monatlich. Einige Entscheidungen kann er direkt treffen, andere werden vorberaten und dem KGR übertragen.